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Praxismarketing

Werbeagentur für
Praxen.

Ärztliche Werbung war lange verboten und ist heute erlaubt — allerdings nur sachlich und berufsbezogen. Das Heilmittelwerbegesetz, die Berufsordnungen der Kammern und das Wettbewerbsrecht setzen dabei Grenzen, die vielen Praxen nicht bewusst sind. Vorher-Nachher-Bilder etwa sind bei operativen Eingriffen unzulässig, obwohl man sie regelmäßig sieht.

Wir arbeiten deshalb mit einer Prüfliste, statt uns auf Gefühl zu verlassen. Die endgültige rechtliche Bewertung gehört zur Kammer oder zu einer Fachkanzlei — wir sorgen dafür, dass es dort gar nicht erst schwierig wird.

01

Die Praxiswebsite

Der wichtigste Baustein. Sie muss auf dem Handy funktionieren, Leistungsschwerpunkte erklären, Termine ermöglichen und die Pflichtangaben nach Berufsordnung enthalten. Terminbuchung online reduziert das Telefonaufkommen an der Anmeldung spürbar — ein Punkt, der im Alltag mehr zählt als jede Kampagne.

02

Lokale Sichtbarkeit

Patienten suchen wohnortnah. Entscheidend sind ein vollständiges Google-Business-Profil mit aktuellen Zeiten, echten Fotos und gepflegten Bewertungen sowie Unterseiten zu den Behandlungsschwerpunkten. Eine Praxis in Sendling konkurriert nicht mit ganz München, sondern mit dem Umkreis von zwei Kilometern.

03

Was rechtlich heikel ist

Erfolgsversprechen jeder Art. Vorher-Nachher-Darstellungen bei operativen Eingriffen. Patientenberichte in Form von Wirksamkeitsaussagen. Vergleichende Werbung gegenüber Kollegen. Rabatte auf Behandlungen. Diese Punkte prüfen wir vor Veröffentlichung ab.

Kunden
Mit wem wir
arbeiten.

Start-ups, Mittelstand, Konzerne. Bei uns landet jeder, der keinen Bock auf langweilig hat.

Burger King
KFC
TSV 1860 München
REWE
SWM
Adelholzener
BTPV
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TSV 1860 München
REWE
SWM
Adelholzener
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Löwen Fanshop
Aira
Alpha ESS
Fruterra
Kelly
BO
Häusler
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Hermanns Abwasser
Holz3
Jomaa
Klimaschutz Holzindustrie
Rieger
Solar Aktuell
Die Bayerische
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FAQ

Fragen zu
Zahnärzte & Arztpraxen

Dürfen wir überhaupt werben?

+
Ja, sachlich und berufsbezogen. Verboten ist irreführende und anpreisende Werbung sowie bestimmte Darstellungen nach dem Heilmittelwerbegesetz.

Sind Bewertungen ein Problem?

+
Nein, aktives Einholen ist zulässig. Unzulässig sind gekaufte oder erfundene Bewertungen sowie Gegenleistungen dafür.

Hilft Werbung bei der Personalsuche?

+
Sehr. Der Engpass in Münchner Praxen ist selten die Patientenzahl, sondern qualifiziertes Personal. Dafür braucht es einen eigenen Auftritt.
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Egal ob große Vision oder konkretes Problem. Schreibt uns und wir finden raus, wie wir helfen können. Unverbindlich, direkt, ohne Sales-Gelaber.

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