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Datenschutz

Datenschutz im
Marketing.

Datenschutz gilt im Marketing als Bremse, und teilweise ist er das. Häufiger ist er allerdings ein Vorwand für schlecht eingerichtete Systeme: ein Einwilligungsbanner, das falsch konfiguriert ist, ein Newsletter ohne dokumentierte Anmeldung, Werbekonten, die Daten weitergeben, ohne dass es jemand geprüft hat.

Diese Seite behandelt die praktische Seite. Für die verbindliche rechtliche Bewertung ist Ihr Datenschutzbeauftragter oder eine Fachkanzlei zuständig — wir richten die Technik so ein, dass diese Prüfung problemlos verläuft.

01

Einwilligungsbanner richtig

Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen, Vorauswahl ist unzulässig, und vor der Einwilligung dürfen keine einwilligungspflichtigen Dienste laden. Letzteres ist der häufigste Fehler: Das Banner ist da, die Skripte laufen trotzdem sofort. Wir prüfen das technisch, statt uns auf die Einstellung im Werkzeug zu verlassen.

02

Messen trotz Ablehnung

Ein erheblicher Teil der Besucher lehnt ab. Eine anonyme Grundmessung ohne personenbezogene Daten ist auch ohne Einwilligung möglich und liefert brauchbare Trends. Damit bleibt die Website auswertbar, ohne dass die Rechtsgrundlage wackelt.

03

Newsletter und Werbung

E-Mail-Werbung braucht Einwilligung mit dokumentiertem Double-Opt-in, mit engen Ausnahmen bei Bestandskunden. Bei Werbekonten und Reichweitenmessung sind Verträge zur Auftragsverarbeitung nötig. Und bei Datenübermittlung in Drittländer ist die Grundlage zu prüfen. Diese drei Punkte decken den größten Teil der Praxisfälle ab.

Kunden
Mit wem wir
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Start-ups, Mittelstand, Konzerne. Bei uns landet jeder, der keinen Bock auf langweilig hat.

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FAQ

Fragen zu
Datenschutz im Marketing

Brauchen wir ein Einwilligungsbanner?

+
Sobald Dienste geladen werden, die nicht technisch notwendig sind — also praktisch immer, wenn Messung oder externe Inhalte eingebunden sind.

Verlieren wir ohne Einwilligung alle Daten?

+
Nein. Anonyme Messung bleibt möglich und liefert Trends, wenn auch keine personenbezogene Zuordnung.

Übernehmen Sie die rechtliche Prüfung?

+
Nein. Wir setzen technisch um und bereiten die Unterlagen vor. Die Bewertung gehört zu Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einer Kanzlei.
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