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Vertrag

Der Vertrag mit einer
Agentur.

Agenturverträge sind selten das Thema, über das man vor Beginn einer Zusammenarbeit sprechen möchte. Genau deshalb entstehen die meisten Konflikte später an Punkten, die vorher in zwei Sätzen zu klären gewesen wären.

Die drei häufigsten Streitpunkte: Was genau ist im Monatspauschalbetrag enthalten, wem gehören Zugänge und Daten, und wie kommt man auseinander. Diese Seite beschreibt, worauf man achten sollte — unabhängig davon, mit wem Sie arbeiten.

01

Leistungsumfang festhalten

Bei laufender Betreuung sollte stehen, welche Leistungen mit welchem ungefähren Umfang enthalten sind — etwa Stunden im Monat oder Zahl der Beiträge. Ohne diese Angabe entsteht ein Graubereich, in dem beide Seiten unterschiedliche Erwartungen haben und beide sich im Recht fühlen.

02

Laufzeit und Kündigung

Für Projekte braucht es keine Laufzeit. Für laufende Betreuung sind drei Monate Mindestlaufzeit üblich und fachlich begründet, weil die ersten Wochen in den Aufbau gehen. Vierundzwanzig Monate Bindung sind nicht üblich und selten im Interesse des Kunden. Eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende ist ein fairer Standard.

03

Zugänge, Daten, Rechte

Der wichtigste Punkt: Google Ads, Analytics, Werbekonten, Domain und Hosting laufen auf Ihr Unternehmen, die Agentur ist eingeladener Nutzer. Nutzungsrechte an allem Erstellten gehen mit Bezahlung uneingeschränkt an Sie über. Und bei Vertragsende werden Daten und offene Dateien vollständig übergeben. Wer das nicht zusagt, macht Sie abhängig.

Kunden
Mit wem wir
arbeiten.

Start-ups, Mittelstand, Konzerne. Bei uns landet jeder, der keinen Bock auf langweilig hat.

Burger King
KFC
TSV 1860 München
REWE
SWM
Adelholzener
BTPV
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Löwen Fanshop
Aira
Alpha ESS
Fruterra
Kelly
BO
Häusler
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Hermanns Abwasser
Holz3
Jomaa
Klimaschutz Holzindustrie
Rieger
Solar Aktuell
Die Bayerische
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FAQ

Fragen zu
Agenturvertrag

Ist eine Mindestlaufzeit üblich?

+
Bei laufender Betreuung ja, drei Monate. Bei Projekten nicht — dort gilt der vereinbarte Leistungsumfang.

Was passiert mit unseren Daten bei Kündigung?

+
Sie gehören Ihnen und werden vollständig übergeben. Das sollte im Vertrag stehen, nicht auf gutem Willen beruhen.

Sollten wir eine Exklusivität vereinbaren?

+
Aus Kundensicht selten nötig. Umgekehrt ist die Frage berechtigt, ob die Agentur direkte Wettbewerber betreut — fragen Sie danach.
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